Das Médoc ist eine dreiecksförmige Halbinsel im Département Gironde im Südwesten Frankreichs, die zwischen der Atlantikküste (Côte d’Argent) an der Biscaya, dem Mündungsarm Gironde und dem Meeresbecken von Arcachon liegt. (https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A9doc)
Unser Bus fährt uns durch eine weitgestreckte Ebene, in der sich ein Weinberg an den nächsten reiht. Sagt man hier Weinberg? Es sind ja eher Weinfelder oder Weingärten. Zwischendrin erscheinen immer wieder Ansiedlungen. Es ist zu vermuten, dass das die Weingüter sind. Wir sind auf dem Weg zu einem solchen.
Das Château Maucaillou ist eines der bekannten Weingüter von Bordeaux. Es liegt im Moulis, westlich von Saint-Julien und war bis zur Klassifikation von 2020 als Cru Bourgeois Supérieur eingestuft. Die Lage von Maucaillou auf dem freien Land nahe dem winzigen Bahnhof von Moulis ist prachtvoll. Wir erfahren, dass die Anbaufläche 82ha beträgt.
Das Weingut ist relativ jung. Sein Ursprung liegt im Jahr 1871, als ein Handelsunternehmen in der Nähe des Bahnhofs ein Lager für seine Médoc-Weine errichtete. 1875 wurde dann das historistische Schloss erbaut. Sein Stil erinnert an die Villen des Badeortes Arcachon. Erbaut wurde es von J. Petit-Laroche, der Inhaber der Entrepôts de Moulis. Petit-Laroche wurde sogar zu k.u.k. Hoflieferanten ernannt.[1] Seit den 1920er Jahren führt die Familie Dourthe das Château Maucaillou inzwischen in der sechsten Generation.
Zuerst besuchen wir das Weinmuseum. Hier werden uns Geräte und Werkzeuge erklärt, die in der Vergangenheit für die Pflege der Weinstöcke, Ernte und die Weinherstellung benutzt worden.
Bei einer Verkostung erfahren wir, dass die Voraussetzungen für die Bezeichnung Bordeaux folgende sind:
- der Wein muss aus einer der dafür vorgesehenen Rebsorten hergestellt sein (Sémillon, Sauvignon und Muscadelle für Weißwein; Cabernet franc, Cabernet Sauvignon, Carmenère, Malbec, Merlot und Petit Verdot für Rotwein)
- die Trauben müssen bei der Lese einen potentiellen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol. gehabt haben
- die Erzeugung muss unter Berücksichtigung der üblichen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sein.